5. Oktober 2026
DSGVO: Kontaktdaten des DSB auf der Website veröffentlichen
Die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten müssen laut DSGVO leicht auffindbar sein – wie das umzusetzen ist.
Notizen aus dem Rechtsmonitor — vor der Veröffentlichung durch den eigenen Text ersetzen.
Quelle
KI-Zusammenfassung (an der Quelle prüfen)
Art. 37 Abs. 7 DSGVO verlangt die Veröffentlichung der Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Betroffene müssen diese Informationen leicht zugänglich finden.
Bedeutung für Websites
Website-Betreiber müssen sicherstellen, dass die Kontaktdaten des DSB auf ihrer Website korrekt und leicht auffindbar veröffentlicht sind, sofern ein DSB bestellt ist.